Wichtige Informationen zum Kursbetrieb
Nachfolgend finden Sie die derzeit geltende Regelung für den Kursbetrieb in der Volkshochschule. Als Volkshochschule Tirol halten wir uns an die Vorgaben des Bundesministeriums. Für detailliertere Informationen besuchen Sie bitte die Seite des Sozialministeriums.
Sollte es zu Änderungen kommen, so ist jeweils die letztgültige Verordnung des Bundesministeriums am Tag bzw. an den Tagen Ihres Kursbesuches heranzuziehen.
- Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Das bedeutet, dass diese Personen, sofern keine Symptome vorhanden sind und durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird, am Kursgeschehen teilnehmen dürfen. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die in Primarschulen (Volksschulen), Kindergärten oder Kinderkrippen stattfinden, da hier ein generelles Betretungsverbot für infizierte Personen zu beachten ist. Eine Kursteilnahme ist dort nicht möglich.
- Für alle weiteren Personen gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, es besteht allerdings die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
- Sollten Sie sich krank fühlen, ist ein Kursbesuch untersagt.
- Wir empfehlen Ihnen, erst kurz vor Kursbeginn in die Volkshochschule zu kommen und sich auf direktem Weg in Ihren Kursraum zu begeben.
- Vermeiden Sie Ansammlungen in den Gängen. Bitte verbringen Sie allfällige Pausen in Ihrem Kursraum oder im Freien.
- Es gelten die bekannten Hygieneregeln (Handhygiene, Abstand, Belüftung).
- Wenn Sie in Ihrem Kurs Arbeits- oder Sportgegenstände verwenden (Computer-Mäuse, Werkzeuge etc.), achten Sie bitte darauf, eine gemeinschaftliche Nutzung zu unterlassen und die Gegenstände im Anschluss mit dem vor Ort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Wenn Sie einen Bewegungskurs besuchen, empfehlen wir Ihnen, bereits in Sportbekleidung zu erscheinen, um eine Nutzung der Umkleidekabinen möglichst zu vermeiden.
- Bitte beachten Sie auch eventuelle vor Ort angebrachte Informationen.